Betreuungsangebote
Die Gesamtkapazität beträgt 16 Kinder im Alter von 6-14 Jahren.
Eine vorübergehende Kapazitätserweiterung kann um 2 Plätze auf 18 Plätze gewährleistet werden.
Die Betreuung der Kinder erfolgt in 2 Gruppen mit jeweils 8 Kindern. Jeder Gruppe stehen ansprechende Gruppenräume mit Garderobe und Sanitärbereichen zur Verfügung. Wir arbeiten gruppenübergreifend. Dies spiegelt sich insbesondere während der Abhol-und Heimfahrten, den pädagogischen Angeboten, der Feriengestaltung sowie im individuellen Freizeitbereich wider.
Personalstruktur
In der Tagesgruppe stehen 5 sozialpädagogische Mitarbeiter zu Verfügung.
Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:4.
Desweiteren sorgen 2 technische Mitarbeiterinnen und ein Hausmeister für Ordnung und Sauberkeit im Haus und im Gelände.
Allgemeine Voraussetzungen
- Zuweisung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises Anhalt- Bitterfeld
- Freiwilligkeit
- Bereitschaft zur Veränderung
- partnerschaftliche, ehrliche, transparente und offene Zusammenarbeit zwischen Kindern, Jugendlichen, Personensorgenden und Tagesgruppe
Zielgruppe sind schulpflichtige Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 14 Jahren mit Auffälligkeiten im sozialen, emotionalen und kognitiven Bereich und deren Familien.
Diese Auffälligkeiten können sein:
- Lern- und/oder Leistungsprobleme in der Schule (Lernstörung, Konzentrationsschwächen, Lernbehinderungen)
- schulische Kompetenz (Schulängste, Schulverweigerung)
- sozial – emotionale Probleme (Ängste, Selbstwertprobleme u. ä.)
- kommunikative Probleme bis hin zu Sprachauffälligkeiten
- allgemeine Entwicklungsrückstände
- gering differenziertes Verhaltensrepertoire, geringe Frustrationstoleranz gegenüber alltäglichen Anforderungen
- seelische Behinderung nach § 35 a SGB VIII (abhängig von der Intensität der seelischen Behinderung); max. 1 Kind je Gruppe
- delinquentes Verhalten ohne körperliche Gewalt
- geringe geistige Behinderung (abhängig vom Grad der Behinderung sowie der individuellen Möglichkeit der Integration); max. 1 Kind je Gruppe
- Kinder und Jugendliche mit Erfahrungen mit ambulanter, teilstationärer und stationärer Erziehungshilfe
- Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
Kinder und Jugendliche aus Familien mit eindeutigen erzieherischen Defiziten
Ausschlusskriterien
- aktuell fehlende Ressourcen der elterlichen Kompetenz
- mangelnde Bereitschaft des Kindes, Jugendlichen und/oder der Personensorgenden zur Zusammenarbeit
- Alkohol – Drogenkonsum des Kindes und Jugendlichen
- mangelnde Gruppenfähigkeit (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung oder geistiger Behinderung)
- körperliche Gewaltanwendung gegenüber Kinder und Erwachsene