Betreuungsangebote

Die Gesamtkapazität beträgt 16 Kinder im Alter von 6-14 Jahren.

Eine vorübergehende Kapazitätserweiterung kann um 2 Plätze auf 18 Plätze gewährleistet werden.

Die Betreuung der Kinder erfolgt in 2 Gruppen mit jeweils 8 Kindern. Jeder Gruppe stehen ansprechende Gruppenräume mit Garderobe und Sanitärbereichen zur Verfügung. Wir arbeiten gruppenübergreifend. Dies spiegelt sich insbesondere während der Abhol-und Heimfahrten, den pädagogischen Angeboten, der Feriengestaltung sowie im individuellen Freizeitbereich wider.

Personalstruktur

In der Tagesgruppe stehen 5 sozialpädagogische Mitarbeiter zu Verfügung.
Der Betreuungsschlüssel beträgt 1:4.

Desweiteren sorgen 2 technische Mitarbeiterinnen und ein Hausmeister für Ordnung und Sauberkeit im Haus und im Gelände.

Allgemeine Voraussetzungen

  • Zuweisung und Zusammenarbeit mit dem Jugendamt des Landkreises Anhalt- Bitterfeld
  • Freiwilligkeit
  • Bereitschaft zur Veränderung
  • partnerschaftliche, ehrliche, transparente und offene Zusammenarbeit zwischen Kindern, Jugendlichen, Personensorgenden und Tagesgruppe

Zielgruppe sind schulpflichtige Jungen und Mädchen im Alter zwischen 6 und 14 Jahren mit Auffälligkeiten im sozialen, emotionalen und kognitiven Bereich und deren Familien.

Diese Auffälligkeiten können sein:

  • Lern- und/oder Leistungsprobleme in der Schule (Lernstörung, Konzentrationsschwächen, Lernbehinderungen)
  • schulische Kompetenz (Schulängste, Schulverweigerung)
  • sozial – emotionale Probleme (Ängste, Selbstwertprobleme u. ä.)
  • kommunikative Probleme bis hin zu Sprachauffälligkeiten
  • allgemeine Entwicklungsrückstände
  • gering differenziertes Verhaltensrepertoire, geringe Frustrationstoleranz gegenüber alltäglichen Anforderungen
  • seelische Behinderung nach § 35 a SGB VIII (abhängig von der Intensität der seelischen Behinderung); max. 1 Kind je Gruppe
  • delinquentes Verhalten ohne körperliche Gewalt
  • geringe geistige Behinderung (abhängig vom Grad der Behinderung sowie der individuellen Möglichkeit der Integration); max. 1 Kind je Gruppe
  • Kinder und Jugendliche mit Erfahrungen mit ambulanter, teilstationärer und stationärer Erziehungshilfe
  • Kinder und Jugendliche mit Migrationshintergrund
    Kinder und Jugendliche aus Familien mit eindeutigen erzieherischen Defiziten

Ausschlusskriterien

  • aktuell fehlende Ressourcen der elterlichen Kompetenz
  • mangelnde Bereitschaft des Kindes, Jugendlichen und/oder der Personensorgenden zur Zusammenarbeit
  • Alkohol – Drogenkonsum des Kindes und Jugendlichen
  • mangelnde Gruppenfähigkeit (insbesondere bei Kindern und Jugendlichen mit seelischer Behinderung oder geistiger Behinderung)
  • körperliche Gewaltanwendung gegenüber Kinder und Erwachsene